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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 100530

§1 Allgemeines

(1) Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der F oth GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Gesch äftsbedingungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Falle unsere r ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

(2) Entgegenstehende oder von diesen AGBs abweichenden Bedingungen des Kunden erkennt die Foth GmbH nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchfüh rung oder wenn die Foth GmbH ihnen nicht ausdrückli ch widerspricht.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Die Angebote der Foth GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich.

(2) Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Angaben d ienen nur der Veranschaulichung und sind nicht verbindlich. Entscheidend ist die handelsübliche un d normierte Beschaffenheit der Sache. Erklärungen d es Verkäufers im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z.B. Leitungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Ga rantie. Im Zweifel sind nur ausdrücklich schriftlic he Erklärungen des Verkäufers über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

(3) Die Preise der Foth GmbH sind bis zum Abschluss des Kaufvertrages unverbindlich. Für Lieferungen werde n die anteiligen Versand- und Verpackungskosten zzgl. der gesetzlichen Maut und Mehrwertsteuer berechnet.

§3 Lieferungen

(1) Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie s chriftlich vereinbart wurden, Teillieferungen sind zulässig. Besondere Umstände, z.B. höhere Gewalt, Streik usw. , verlängern die Lieferzeit angemessen und berechti gen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

(2) Erfüllungsort ist Osnabrück. Versendet der Verkäufe r auf Verlangen des Käufers den Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefa hr des Unterganges oder der Beschädigung der Waren mit der Absendung auf den Käufer über, auch dann, wenn Teil lieferungen erfolgen oder frachtfreie Lieferung ver einbart wurde. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbin det den Vertragspartner nicht von der Abnahmeverpfl ichtung. Schadensersatzansprüche sind in Abschnitt 5 geregel t.

(3) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, da ss der Kunde keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und der Zahlungsanspruch d er Foth GmbH gefährdet ist, ist die Foth GmbH berec htigt die Lieferung oder Leistung zu verweigern, bis der Kund e die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie gelei stet hat. Erfolgt die Zahlung oder die Beibringung der Sicher heitsleistung nach Aufforderung nicht innerhalb von 10 Werktagen, so ist die Foth GmbH zum Rücktritt des V ertrags berechtigt.

§4 Zahlung

(1) Die Zahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fäll ig. Außer es ist eine andere Zahlungsfrist vereinba rt. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärung des Verkäufers 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

(2) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem K äufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit di es nicht im angemessenen‚ Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbeso ndere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Käufer ist nich t berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängel gel tend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet h at und der fällige Betrag in einem angemessenen Ver hältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung s teht.

(3) Verzugszinsen betragen 8% über den jeweiligen Basis zinssatz in der Bundesrepublik Deutschland. Wenn di e Foth GmbH einen höheren Verzugsschaden Nachweist, ist si e berechtigt diesen geltend zu machen. Ist eine Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit zwe i aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag sofort fälli g.

§5 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

(2) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlic hen Geschäftsverkehr und nur unter der Bedingung weiterveräußern, dass er von seinem Abnehmer sofort ige Bezahlung erhält oder mit diesem einen weiteren Eigentumsvorbehalt vereinbart. Eine Verpfändung ode r Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt.

(3) Veräußert der Käufer Vorbehaltsware weiter, so trit t er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf an den Verkäufer ab. Der Käufer ist b is auf Widerruf ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Bei Vorliegen eines wic htigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug ode r Zahlungsunfähigkeit, kann der Verkäufer die Einzieh ungsermächtigung widerrufen.

(4) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfü gungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat uns die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kun den erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erford erlichen Unterlangen auszuhändigen.

(5) Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere b ei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer auch ohne Fris tsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes z u verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; de r Käufer ist zur sofortigen Herausgabe verpflichtet. In Herausgabe verlangen liegt keine Rücktrittserklä rung des Verkäufers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erk lärt. Für den Fall seines Zahlungsverzuges gestatte t uns der Käufer hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware s ofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten. Wir sind bere chtigt, den Liefergegenstand unter Anrechnung auf d en Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten.

(6) Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung d es Liefergegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Ve rwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie s ind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufe r niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem K äufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Vertrag zusammenhängender Forderungen von uns gutgeschrieben.

(7) Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherung en unsere Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie laufender R echnung) um mehr als 10%, so geben wir auf Verlange n des Käufers übersteigende Sicherungen nach unserer Wahl frei.

§6 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Gewährleistung beträgt 1 Jahre ab Versanddatum. Für Handelsware gilt die Gewährleistung der Vorlieferanten.

(2) Die Gewährleistung besteht bei Schäden und Mängel an Geräte und Baugruppen, die nachweislich auf eine m Fabrikationsfehler beruhen. Für Geräte und Baugrupp en, die irreparabel sind, z.B. mechanisch beschädig t oder durch Überspannung zerstört sind, besteht kein Ansp ruch auf Gewährleistung.

(3) Der Gewährleistungsanspruch ist durch Rechnungs-bzw . Lieferscheinkopie zu belegen. Die auf den Geräten bzw. Baugruppen befindlichen Prüf- und Kontrollaufkleber sind Grundlage des Gewährleistungsanspruches. Sofe rn diese entfernt sind, erlischt der Anspruch.

(4) Bei nachweislichem Auftreten eines Mangels bestimme n wir, ob wir nachliefern oder nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl, so steht dem Käufer nach Ablauf einer von Ihm gesetzten angemessenen Frist das Rec ht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurück zutreten. Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserun g erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch einer Nachbesserung gegeben. Die gesetzlichen Fälle der E ntbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

(5) Ist zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit die Einsen dung des Liefergegenstandes an das Werk erforderlic h, so erfolgt auf Wunsch des Käufers gegen Rechnungsstell ung eine Nachlieferung. Diese Lieferung stellt eine n neuen Kaufvertrag dar. Wird die Mangelhaftigkeit des ursp rünglichen Liefergegenstandes durch das Lieferwerk bestätigt, erfolgt eine Gutschrift der Rechnung.

(6) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Liefe rung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehr theit oder Beschaffenheit zu überprüfen und Mängel dem Verkäuf er innerhalb von zwei Tagen anzuzeigen. Anderenfall s gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich u m einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung ni cht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel , so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeck ung erfolgen. Anderenfalls gilt die Ware auch in Anseh ung dieses Mangels als genehmigt.

(7) Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder d er groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsges etz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentli cher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für d ie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist je doch auf den ertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begren zt, wenn keiner der in Satz 2 aufgeführten Ausnahme fälle vorliegt. Die Haftung für Schäden durch den Lieferg egenstand an Rechtsgütern des Käufers ist jedoch ga nz ausgeschlossen, außer es liegt Vorsatz oder grobe F ahrlässigkeit vor oder es wird wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet. D iese Regelungen erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schul dverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelt en auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendung en.

(8) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wege n Mängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache .

(9) Ware die zu Testzwecken für Projekte den Kunden von der Foth GmbH eingesetzt und weiterverwendet wird, stellen optische Beschädigungen der Verpackung kein Mangel dar.

(10) Sofern keine Neuware von der Foth GmbH gekauft wurd e, stellen optische Beeinträchtigungen der Verpacku ng und / oder der Ware selbst kein Mangel dar. Für geb raucht gekaufte Ware besteht in der Regel keine Herstellergarantie. Da es sich um gebrauchte Ware h andelt, ist die Gewährleistungszeit für diese gebra uchte Ware auf 30 Tage beschränkt, beginnend mit dem Lief erdatum.

§7 Abwerbung

(1) Während der Dauer des Vertrages mit dem Kunden und innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeendigung darf die Anstellung oder Inanspruchnahme von Dienstleistunge n irgendwelcher Formen durch Mitarbeiter der Foth GmbH, die für die Foth GmbH Leistungen für den Kund en erbracht haben, durch den Kunden nur erfolgen, w enn die Foth Gmbh schriftlich das Einverständnis hierzu erklärt hat.

§8 Datenschutz

(1) Zur Bearbeitung der Bestellung werden wir Namen, Ad resse und sämtliche weiteren auftragsbezogenen Date n des Käufers erheben, verarbeiten und speichern. Die mitgeteilten Kundendaten behandeln wir unter Beach tung des geltenden Datenschutzrechtes. Mit der Aufgabe s einer Bestellung willigt der Käufer in die Erhebung , Verarbeitung. Speicherung und Nutzung seiner Daten ein.

§9 Schlussbestimmung

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Osnabrück, sofer n jede Partei Kaufmann, juristische Person des öffe ntlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen i st oder die Person keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Die Foth GmbH kann den Kunden auch an dessen Sitz gerichtlich in Anspruch nehmen.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kau frechtes.

(3) Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Ges chäftsbedingungen oder einzelne Teile hiervon unwir ksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übr igen Bestimmungen.

§10 Rücksendebedingungen

(1) Die Rücksendungen von Geräten oder Baugruppen muss in geeigneten Verpackungen erfolgen.

(2)

Die Komponenten müssen originalverpackt, unbeschädi gt und ungebraucht sein.

(3) Die entstehenden Bearbeitungsgebühren berechnen wir mit 15% des Warenwertes, jedoch mindestens mit 20, -€ pro Gerät und Baugruppe.

(4) Für Geräte und Baugruppen, die älter als drei Monat e sind, und für Sonderanfertigungen erfolgt keine R ücknahme bzw. Gutschrift.

(5) Fügen Sie bei Reparaturaufträgen jedem Gerät bzw. B augruppe eine Fehlerbeschreibung bei. Kennzeichnen Sie die Geräte und Baugruppen so, dass eine eindeutige Zuordnung zu den Fehlerbeschreibungen möglich ist.

Foth GmbH, Ingenieurbüro

Lipper Straße 28
D-49078 Osnabrück

Unsere Kontaktdaten

Telefon: +49 (0) 541 448 02 27
Telefax: +49 (0) 541 448 02 28
E-Mail: info@foth-gmbh.de